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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99   

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https://dejure.org/2000,30492
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99 (https://dejure.org/2000,30492)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.06.2000 - 1 L 209/99 (https://dejure.org/2000,30492)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 1 L 209/99 (https://dejure.org/2000,30492)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
    In der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - (NJW 1991, 1667) heißt es:.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
    Die darin liegende Klageänderung (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 1105 [BVerwG 28.04.1999 - 4 C 4/98] ) ist auch in der Berufungsinstanz zulässig (Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 91 Rdn. 8), da sie jedenfalls sachdienlich ist; auf eine Einwilligung der weiteren Beteiligten kommt es insoweit nicht an.
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt vor, wenn ernsthaft beabsichtigt ist, einen Amtshaftungsanspruch prozessual durchzusetzen und ein solcher Anspruch jedenfalls nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55] ; 6, 347 ständige Rechtsprechung; das gilt auch bei Ermessensentscheidungen der Behörde, Redeker/von Oertzen VwGO, 12. Aufl., § 113 Rdn. 32).
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 58.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2000 - 1 L 209/99
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt vor, wenn ernsthaft beabsichtigt ist, einen Amtshaftungsanspruch prozessual durchzusetzen und ein solcher Anspruch jedenfalls nicht offensichtlich aussichtslos ist (BVerwGE 4, 177 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG V C 58.55] ; 6, 347 ständige Rechtsprechung; das gilt auch bei Ermessensentscheidungen der Behörde, Redeker/von Oertzen VwGO, 12. Aufl., § 113 Rdn. 32).
  • VG Augsburg, 10.07.2007 - 3 K 07.33
    Daran vermag sich nichts zu ändern, wenn ein Unternehmen wegen Insolvenz bzw. Gesamtvollstreckung stillgelegt wird (vgl. OVG MV vom 30.6.2000, 1 L 209/99 ).

    Dies ist vorliegend jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. OVG MV vom 30.6.2000, a.a.O.; VG München vom 7.9.2005, M 15 K 04.3471 ).

  • VG Hannover, 04.12.2007 - 3 A 1850/07

    Besonderheit; Einzelfall; Elternzeit; Ermessen; Erziehung; Erziehungsurlaub;

    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 30.06.2000 (Az. 1 L 209/99, NordÖR 2000, 513ff.) ausgeführt, dass es Aufgabe der zuständigen Behörde sei, die gegenläufigen Interessen der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers abzuwägen und auf der Grundlage der Abwägung eine Ermessensentscheidung über die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung zu treffen.
  • VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 3 K 08.981

    Zulassung der Kündigung während der Elternzeit; "besonderer Fall"; Insolvenz des

    Ein solcher liegt vor, wenn ein Betrieb in Insolvenz geht oder eingestellt wird, und auch keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (vgl. z.B. BayVGH vom 28.11.2000, 12 ZB 00.2836, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.6.2000, 1 L 209/99, Juris; OVG Münster 21.3.2000, a.a.O.).
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